Wehrrecht in der Bundeswehr – ein juristischer Streifzug mit einem SanAkBw-Rechtslehrer

Als junger Soldat auf Zeit (für zwei Jahre) ahnte Marc Struchtrup noch nicht, dass die Bundeswehr nach seinem Studium nochmals sein Arbeitgeber werden würde. Als Volljurist (Erstes und zweites juristisches Staatsexamen) und nach den üblichen beruflichen Stationen im juristischen Werdegang lockte der Dienstherr in Tarnfarben.

Marc Struchtrup wurde Rechtslehrer an der Sanitätsakademie der Bundeswehr (SanAk Bw) in München. Dort agiert der Oberregierungsrat seit sechs Jahren mit fünf weiteren Kollegen in der Ausbildung von Offiziers-, Unteroffiziersanwärtern und Absolventen von sanitätsdienstlichen Fachlehrgängen. Zusätzlich unterstützt er in der Truppe als Rechtsberater, die in der Bundeswehr ab Brigadeebene vorgesehen sind.

Der MAKRO hatte den Kameraden Struchtrup zu seinem Neujahrsempfang eingeladen mit der Bitte, einen Impulsvortrag zu halten, was sich aber fast wie erwartet dann schnell zu einem abendfüllenden Programmpunkt ausweitete. Zu gespannt waren die Reserveoffiziere und -anwärter auf die Thematik dieses Vortragsabends: Einerseits aus Interesse, was ein Rechtslehrer und Rechtsberater in der Ausbildungs- und Truppenpraxis leistet. Andererseits wurden wehr- und allgemeinrechtliche Fragestellungen aus dem Erleben der Reservisten in diesem dialogorientierten Online-RK-Abend an Marc Struchtrup herangetragen.

So gab es keine sture Paragraphenreiterei, sondern einen praxisorientierten Streifzug durch die vielfältigen rechtlichen Herausforderungen, die das hoheitliche Handeln des Soldaten mit sich bringt. Ob Dienstvorschrift, besondere Anweisung, Erlass, Gesetz, ja bis zum Völkerrecht reicht der Bogen der Gebote und Verbote an den Soldaten.

Der Referent verstand es, mit Hilfe von anonymisierten Fallbeispielen die teilnehmenden Kameraden zu fesseln und aktiv einzubeziehen.

Fazit: Juristisch ist die Welt in der Bundeswehr komplexer geworden, Antidiskriminierungs-, Arbeitszeit- und Strafrecht sind deutlich ausdifferenzierter als noch vor einer Generation. Die Eingabepraxis an den Wehrbeauftragten ist deutlich gestiegen, besonders schwere strafrechtliche Anschuldigungen in der Truppe werden als „leitungsrelevant“ eingestuft und gelangen dem Verteidigungsminister zur Vorlage.


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